ZUSATZLEISTUNGSGESETZ (ZLG)

Die Stadt Winterthur hat gegenüber den umliegenden Gemeinden höhere Ausgaben für Sozialleistungen. Diese Leistungen werden von übergeordneten Gesetzen vorgeschrieben. Die Stadt Winterthur hat entsprechend keine Einfluss auf die Höhe der Kosten. Die Vorlage zum Zusatzleistungsgesetz (ZLG) will, dass der Kanton einen höheren Anteil an den Zusatzleistungen trägt. Der Vorstand des KMU Verbandes erachtet dies eine gerechtere Verteilung der Sozialkosten und unterstützt darum die Vorlage.

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