Rechtsstreit betreffend Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse

Wir unterstützen – zusammen mit anderen Verbänden und Parteien – den aktuellen Rechtsstreit rund um das Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse. Dies weil es hier exemplarisch um eine zentrale Grundsatzfrage geht. Nämlich um nichts weniger als die Frage der demokratischen Mitwirkung. Auch bei anderen Projekten mussten wir leider vermehrt feststellen, dass das Baudepartement anstatt auf Dialog und Kompromiss auf das Prinzip «mit dem Kopf durch die Wand» setzt.

Beim Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse hat der Stadtrat zunächst dem Parlament eine Weisung darüber inklusive Beschlussantrag zugestellt. Dies entspricht dem normalen demokratischen Vorgehen. Das Parlament hätte «Ja», «Ja, aber» oder «Nein» sagen können und bei einem «Ja» wäre der Minderheit zudem die Möglichkeit zugestanden, ein fakultatives Referendum zu ergreifen und so die Volksmeinung abzuholen.

Nachdem sich Widerstand abgezeichnet hat, wurde die Weisung kurzerhand zurückgezogen und der Stadtrat hat in Eigenregie das Projekt selber bewilligt. Dies mit dem Trick, wesentliche Ausgaben als «gebunden» zu erklären. «Gebundene Ausgaben» sind solche, bei denen es in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht keinen erheblichen Entscheidungsspielraum gibt. Ein klassisches Beispiel für eine gebundene Ausgabe wäre die Reparatur eines beschädigten Daches bei einem öffentlichen Gebäude. Weil kein erheblicher Ermessenspielraum besteht (und meistens auch eine zeitliche Dringlichkeit), kann der Stadtrat gebundene Ausgaben ohne demokratische Mitwirkung bewilligen.

Im Rechtsstreit geht es somit allein um die Frage, inwiefern und inwieweit die Ausgaben tatsächlich «gebunden» sind. Unseres Erachtens sind sie es nicht bzw. nicht in dem deklarierten Ausmass, weil es neben einigen echten Sanierungsleistungen im Wesentlichen eigentlich um eine komplette Umgestaltung eines Strassenraumes geht – eine Umgestaltung ist aber u.E.  immer mit erheblichem Ermessen verbunden. Egal wie der Rechtsstreit ausgeht, ist eine richterliche Klärung dieser Grundsatzfrage daher wichtig und richtig. Denn die Gefahr ist, dass das Beispiel Schule macht und das Parlament wie auch die Bevölkerung auch in anderen Projekten die Mitsprache komplett verweigert wird.

News

  • Die Finalisten stehen fest! Datum: 16.04.2024 mehr
  • Einladung zum KMU-Apéro Datum: 19.03.2024 mehr
  • Stadtklima-Initiativen – 6 x Nein Datum: 14.03.2024 mehr