Generelle Maskenpflicht führt zu Einbussen bei Zürcher KMU

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) muss vermehrt feststellen, dass die vom Zürcher Regierungsrat verhängte generelle Maskenpflicht zu klaren Einbussen und tieferen Kundenfrequenzen bei den KMU geführt hat. Der KGV fordert den Regierungsrat auf, aktiv zu werden und die KMU von der Maskenpflicht zu befreien.

Der Zürcher Regierungsrat hat im August eine generelle Maskenpflicht in allen Einkaufsläden, Shoppingcenter und auf Märkten im Kanton Zürich beschlossen, welche vorerst bis am 30. September 2020 gelten soll. Shoppingcenter mit grossen Personenansammlungen werden mit dem kleinen Detaillisten, der schon unter normalen Umständen bei der Ausübung seiner Tätigkeit nur wenige Kunden zählt und eine tiefe Kundenfrequenz ausweist, in einen Topf geworfen. Auch eine Unterscheidung nach regionalen Aspekten wurde nicht gemacht.

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) hat diverse Rückmeldungen von betroffenen KMU-Detaillisten erhalten, welche aufzeigen, dass die generelle Maskenpflicht zu klaren Umsatzeinbussen und gesunkenen Kundenfrequenzen geführt hat.

Der KGV fordert vom Regierungsrat, dass dieser von einer generellen Maskenpflicht bei Einkaufsläden, Shoppingcenter und auf Märkten absieht und zukünftig Massnahmen nach verständlichen Kriterien beschliesst. In den Statistiken des Kantons Zürich, in denen ausgewiesen wird, wo sich Covid-Erkrankte angesteckt haben, erscheint der Detailhandel ganz am Schluss.

Für den KGV ist klar: Der KMU-Detailhandel, welche meist mittlere bis tiefe Kundenfrequenzen aufweist, soll von einer Maskenpflicht befreit werden. Es darf nicht sein, dass der Zürcher KMU-Detailhandel neben dem Online-Handel und dem Einkaufstourismus neu auch noch mit der Konkurrenz in Nachbarkantonen kämpfen muss, da diese nicht durch eine Maskenpflicht unnötig eingeschränkt werden.

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