2. Härtefall-Runde startet am 9. Februar

Heute hat der Regierungsrat bekannt gegeben, dass die Anmeldefrist für die zweite Zuteilungsrunde des Härtefall-Programms im Kanton Zürich voraussichtlich am Dienstag, 9. Februar 2021 beginnt und bis am Sonntagabend 21. Februar dauert. Bei der 2. Zuteilungsrunde werden für die Unternehmen tiefere Hürden gelten, nämlich entweder ein Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent oder eine 40-tägige (Kalendertage), behördlich verordnete Schliessung seit dem 1. November 2020. Unternehmen, die ein Gesuch in der 1. Zuteilungsrunde gestellt haben, werden nicht automatisch für die 2. Zuteilungsrunde berücksichtigt. Sie müssen für die 2. Zuteilungsrunde ein neues Gesuch eingeben.

Das Online-Tool für die Gesuchseingabe wird auf www.zh.ch/haertefall aufgeschaltet. Die vom Kanton verlangten Unterlagen, welche die betroffenen Unternehmen einreichen müssen, sind nun auch bekannt. Alle wichtigen Angaben zu den Belegen und die Kriterien für die 2. Runde finden Sie hier zusammengefasst: www.kgv.ch/node/3861

Wichtig ist, dass die betroffenen Unternehmen Ihre Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorbereiten. Gerade die Umsatzzahlen müssen gemäss Kanton stichfest bzw. nachvollziehbar ausgewiesen werden. Denn bei der 2. Zuteilungsrunde gilt: Auszahlung der Gelder nach Reihenfolge der Eingänge bzw. erfolgreichen Prüfung.

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