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Detailliertes Arztzeugnis

Die Ärzte und die Wirtschaftverbände der Region Winterthur haben ein neues Arztzeugnis erarbeitet, das eine präzisere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Krankheit und Unfall ermöglicht. So sollen Absenzen reduziert und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess verbessert werden.

Das bisherige einfache Arztzeugnis hat bei Arbeitgebenden, Ärzten und Arbeitnehmenden immer wieder Fragen aufgeworfen. Nicht klar auf dem Formular dargestellt ist zum Beispiel, ob eine verminderte Arbeitszeit aufgrund von Krankheit oder Unfall auch gleichzeitig eine reduzierte Arbeitsleistung bedeutet.

Dem Arzt fehlten zudem die Grundlagen, um bei Krankheit oder Unfall des Patienten angeben zu können, welche Tätigkeiten noch ausgeführt werden können und welche nicht.

Ärzte und Arbeitgebende mit gemeinsamer Lösung

Die Ärztegesellschaft Winterthur-Andelfingen (AWA), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW) und der KMU-Verband Winterthur und Umgebung (KMU-Verband) haben sich deshalb zusammengesetzt und nach dem Vorbild des Kantons St. Gallen ein Grundlagenpapier für die Zusammenarbeit und ein detailliertes Arztzeugnis samt Formular für die Arbeitsplatzbeschreibung erstellt. Es kommt zum Einsatz, wenn der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden konkretere Angaben über die zukünftige Arbeitsfähigkeit erhalten will. Als erstes stellt der Arzt nach wie vor ein einfaches Arztzeugnis aus. Die Kosten für das detaillierte Arztzeugnis muss der Arbeitgeber übernehmen.

Absenzen reduzieren und Mitarbeitende eingliedern

Ziel des detaillierten Arztzeugnisses ist einerseits, die optimale Rekonvaleszenz der Patienten und Arbeitnehmenden sicherzustellen, anderseits eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.

Die koordinierte Zusammenarbeit soll Arbeitsausfälle verringern und Kosten senken. Gleichzeitig haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen, auch wenn sie nur reduziert einsatzfähig sind. So kann verhindert werden, dass ihnen bei längerer Krankheit zu Hause das Dach auf den Kopf fällt. Gemäss Bundesamt für Statistik fielen im Jahr 2005 in der Schweiz durchschnittlich pro Vollzeitstelle 53 Arbeitsstunden wegen Krankheit aus.

Schutz des Arbeitnehmenden gewährleistet

Das detaillierte Arztzeugnis wahrt nach wie vor das ärztliche Berufsgeheimnis. Hingegen darf und soll der Arzt die Arbeitsunfähigkeit soweit erläutern, dass der Arbeitgeber über die Dauer und den Grad der Absenz Aufschluss erhält.

Der Einsatz des neuen Arztzeugnisses ist für den Arzt freiwillig und setzt die Zustimmung des Patienten voraus. Der Arbeitgeber seinerseits hat jedoch gemäss Gesetz das Recht, weitere Erkundigungen über den Gesundheitszustand des Mitarbeitenden einzuholen, wenn er die Richtigkeit eines Arztzeugnisses anzweifelt, oder er kann sogar einen Vertrauensarzt beiziehen.

Mehr Informationen für Arzt und Arbeitgeber

Das neue Arztzeugnis enthält Angaben zu Arbeitspensum und -leistung, die der Patient weiterhin übernehmen kann. Der Arzt kann zudem eintragen, welche Arbeiten dem Mitarbeitenden weiterhin zumutbar sind. Das detaillierte Arztzeugnis basiert auf der Arbeitsplatzbeschreibung, welche der Arbeitgeber dem behandelnden Arzt auf Wunsch ausstellt. Diese enthält Angaben über Tätigkeiten des Mitarbeitenden, beispielsweise ob er sitzend oder stehend arbeitet, wie viel Gewicht er heben muss oder ob Geruch, Wärme und Lärm seine Genesung nachteilig beeinflussen. Beschrieben sind auch Arbeitsklima, Arbeitszeit und Grad der Verantwortung. So kann der Arzt auch die psychische Belastung abwägen, was beispielsweise bei einem Burnout oder psychischen Erkrankungen ausschlaggebend ist.

Ab Mitte April im Einsatz

Am 9. April 2008 fand eine Informationsveranstaltung für Arbeitgeber und Ärzte statt, an der die Verbände das neue Arztzeugnis vorgestellt und diskutiert haben.

Es stiess bei den rund 150 anwesenden Mitgliedern auf ein positives Echo. Das detaillierte Arztzeugnis trat auf den 14. April 2008 in Kraft. Die Vorstände von AWA, HAW und KMU-Verband werden regelmässig Erfahrungen in Bezug auf das neue Arztzeugnis austauschen, um den sinnvollen Einsatz des neuen Instruments sicherzustellen.

Unsere Mitglieder können das Formular „Arbeitsplatzbeschrieb“ über die Geschäftsstelle gratis anfordern. Es wird nicht elektronisch zugestellt, um einen allfälligen Missbrauch zu verhindern.

Das Formular „Arbeitsplatzbeschrieb“ soll mit dem Arbeitnehmenden am besten zusammen ausgefüllt werden. Zudem hat der Arbeitnehmende seine Zustimmung zu erteilen, dass der Arbeitsplatzbeschrieb als Grundlage für ein detailliertes Arztzeugnis seinem behandelnden Arzt zugestellt wird.